Liebe Leserin, lieber Leser, so richtig gerne beschäftigen sich die meisten Menschen mit dem Thema Erben nicht. Geht es um den Nachlass, wird uns schließlich schmerzhaft vor Augen geführt, dass das eigene Leben und das der Liebsten endlich ist. Und dass beim Erben und Vererben auch noch viel Papierkram anfällt, macht die Sache nicht einfacher. Doch es gibt gute Gründe, sich frühzeitig damit zu befassen. Genau das machen wir jetzt in diesem Newsletter.
so richtig gerne beschäftigen sich die meisten Menschen mit dem Thema Erben nicht. Geht es um den Nachlass, wird uns schließlich schmerzhaft vor Augen geführt, dass das eigene Leben und das der Liebsten endlich ist. Und dass beim Erben und Vererben auch noch viel Papierkram anfällt, macht die Sache nicht einfacher. Doch es gibt gute Gründe, sich frühzeitig damit zu befassen. Genau das machen wir jetzt in diesem Newsletter.
40 Milliarden Euro vererben die Deutschen im Jahr, schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Immobilien spielen eine wichtige Rolle: In einer Studie der Deutschen Bank von 2024 gab mehr als die Hälfte der Erben an, ein Grundstück oder eine Immobilie geerbt zu haben. Sechs Jahre davor waren es noch 40 Prozent. Millionen Deutsche leben also in einer geerbten Immobilie. Und wer das Haus oder die Wohnung nicht selbst nutzen will, überlegt sich gut, was damit passiert – gerade, wenn es um das Elternhaus geht.
Kein leichtes Schreiben: Ein Testament regelt, was nach dem Tod passieren soll (Illustration).
Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Es gibt gute Gründe, sich frühzeitig mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen – auch wenn es schwerfällt. „Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sollten sich noch zu Lebzeiten mit ihren Angehörigen austauschen, um zu klären, ob und in welchem Umfang diese ein Erbe annehmen wollen", sagt Jan Schulze vom Kreditvermittler Dr. Klein.
Mehrere Dinge seien dabei wichtig, erklärt er: Wird die Immobilie lastenfrei vererbt oder läuft noch ein Kredit? Ist Letzteres der Fall, rät Schulze dazu, alle Unterlagen zur Immobilienfinanzierung zusammenzutragen – idealerweise mit den jeweiligen Kontaktdaten. „Sind verschiedene Erben im Spiel, häufig sind es mehrere Kinder, so sollte besprochen werden, wer die Immobilie behält und wie die Geschwister ausgezahlt werden können."
Ratsam ist auch, einen Überblick über den aktuellen Wert der Immobilie zu haben. Dabei kann ein unabhängiges Wertgutachten weiterhelfen, sagt Schulze. Das koste zwar etwas – könne aber mögliche Streitigkeiten vermeiden.
Und was, wenn ein Leben plötzlich endet, und die Dinge nicht mehr besprochen wurden? Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder werden dann als Erste berücksichtigt, es folgen Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Auch hier zeigt sich, dass viele Menschen das Thema lieber meiden: Laut der Erhebung der Deutschen Bank hat nur jeder zweite Über-65-Jährige ein Testament verfasst, obwohl die meisten die gesetzliche Erbfolge nicht genau kennen dürften.
In jedem Fall ist es für Hinterbliebene wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, ob laufende Darlehen bestehen. „Denn wird das Erbe angenommen, übertragen sich mit der Immobilie automatisch auch die finanziellen Verbindlichkeiten der Erblassenden auf die Erben", sagt der Experte. Dabei würden die abgeschlossenen Konditionen – beispielsweise die der verstorbenen Eltern – eins zu eins auf das Kind oder die Kinder übertragen. Es gilt also, sich gut zu überlegen, ob man das Erbe annimmt.
Auf Geschwister kommt die Aufgabe zu, sich zu einigen, was mit dem Elternhaus passiert. Möglich ist, dass ein Kind ins Haus zieht und die übrigen Geschwister auszahlt. Ebenso denkbar ist, dass die ganze Erbengemeinschaft das Haus weiterverkauft.
Auch wichtig: Ist die Immobilie in keinem guten Zustand, stehen früher oder später Sanierungen an, die ins Geld gehen. Hier plant die Bundesregierung eine neue Regelung: „Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar", versprechen Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag.
Manche Häuser, die vererbt werden, sind in keinem guten Zustand.
Quelle: Kai Remmers/dpa-tmn/Archivbild
À propos Steuer: Ein Teil des Erbes geht in Form der Erbschaftssteuer an den Fiskus. Allerdings gibt es Freibeträge, 500.000 Euro bei Ehepartnern und 400.000 Euro bei Kindern. Auch Enkel, deren Eltern bereits gestorben sind, können 400.000 Euro steuerfrei erben. Leben die Eltern noch, sind es 200.000 Euro.
Manche Leute denken angesichts der Steuerlast über eine Schenkung nach, um die Erbschaftssteuer zu vermeiden. Doch Vorsicht, ganz so einfach ist es nicht, wie unsere Kollegin Katrin Schreiter schreibt. Sie hat diesen und sechs weitere Irrtümer rund ums Erben aufgedröselt:
Bleiben wir noch kurz bei der Steuer (ganz kurz nur, versprochen): Wer erbt, muss unbedingt bedenken, dass seit Anfang des Jahres die neue Grundsteuer erhoben wird. Und falls die Immobilie verkauft werden soll, fällt unter Umständen eine Spekulationssteuer an. Beides sollten (potenzielle) Erben im Hinterkopf haben.
Wissen Sie, was eine Indexmiete ist? Gut möglich, dass sie einen solchen Mietvertrag haben, denn für jede zehnte privat vermietete Wohnung besteht ein Indexmietvertrag. Das hat jüngst eine Erhebung des Eigentümerverbands Haus & Grund gezeigt, der die privaten Vermieter vertritt. Bei einem solchen Vertrag sind die Mieten an die Inflation gekoppelt. Welche Vor- und Nachteile das hat, lesen Sie hier:
Es geht wieder etwas nach oben: Die Bauzinsen sind wieder etwas angestiegen. Zu dem Schluss kommt der Baufinanzierer Interhyp. Wer jetzt einen Kredit aufnimmt, muss bei zehn Jahren Laufzeit mit 3,64 Prozent beim Sollzins rechnen.
Dachreparatur, Hausmeisterkosten und Gartenpflege?
Ein Vermieter darf längst nicht alle Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Ist Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt? Oder zahlen Sie zu viel?
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