Die Sache mit dem Eigenbedarf

Liebe Leserin, lieber Leser, für Mieterinnen und Mieter ist es ein Horrorszenario: die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Doch allen, die nicht in den eigenen vier Wänden leben, kann das passieren. Wer vermietet, hat ein Recht dazu, in die eigene Wohnung zu ziehen, wenn er sie braucht oder nahe Angehörige einziehen wollen. Dafür gibt es allerdings strenge Regeln, die wir uns in diesem Newsletter genauer anschauen. Wir beleuchten auch, warum die Chefin des Mieterbundes das noch für zu wenig hält.
Im Browser ansehen | RND.de
Johanna Apel

Johanna Apel

Liebe Leserin, lieber Leser,

für Mieterinnen und Mieter ist es ein Horrorszenario: die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Doch allen, die nicht in den eigenen vier Wänden leben, kann das passieren. Wer vermietet, hat ein Recht dazu, in die eigene Wohnung zu ziehen, wenn er sie braucht oder nahe Angehörige einziehen wollen. Dafür gibt es allerdings strenge Regeln, die wir uns in diesem Newsletter genauer anschauen. Wir beleuchten auch, warum die Chefin des Mieterbundes das noch für zu wenig hält.

Außerdem: Die Bundesregierung bastelt gerade an einigen Änderungen im Mietrecht, die Sie unbedingt kennen sollten – egal, ob sie mieten oder vermieten.

Eine spannende Lektüre wünscht

Ihre Johanna Apel

 

Story des Monats: Was, wenn Eigenbedarf ansteht?

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann ein Schock für Mieter sein.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann ein Schock für Mieter sein.
Quelle: IMAGO/HalfPoint Images

Wer mietet, ist flexibel und muss sich nicht über Sanierungen den Kopf zerbrechen. Keine Frage: Mieten hat Vorteile – zumal die hohe Investition in eine eigene Immobilie wegfällt. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Deutschen am liebsten mieten: 53 Prozent tun das –das ist der höchste Wert innerhalb der EU.

Wer ein Haus baut oder eine Immobile kauft, muss dagegen zwar anfangs viel Geld aufbringen, hat dann aber die Sicherheit eines Eigenheims und kann von Wertsteigerungen profitieren.

Enger Personenkreis

Beide Wohnformen haben ihren Reiz und man könnte meinen, jeder und jede macht es eben so, wie es am besten in die Biografie passt. Gäbe es da nicht ein Szenario, bei dem die Bedürfnisse mit voller Wucht aufeinanderprallen: die Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Diese Karte können Vermieter ziehen, wenn sie die von ihnen vermietete Wohnung selbst brauchen. Dafür gibt es strenge Regeln. „Der Wohnraum darf vom Vermieter nur für sich selbst, für Familienangehörige oder Personen, die im selben Haushalt leben, beansprucht werden", schreibt der Hauseigentümerverband Haus & Grund.

Tipps für einen schnellen Check

Nehmen wir folgenden Fall: Ein Ehepaar wohnt in einer Eigentumswohnung im dritten Stock. Als im Erdgeschoss eine Wohnung frei wird, greift das Paar zu, um sich fürs Alter abzusichern. Mehrere Jahre wohnt dort ein Mieter, dann aber wird die Mutter des Ehemanns plötzlich pflegebedürftig und muss in die Nähe ziehen. Das Beispiel zeigt: Es kann gute Gründe geben, wieso jemand Eigenbedarf anmeldet. Wichtig ist aber, dass diese auch gut dargelegt werden.

Drei Dinge, die für den schnellen Check helfen:

- Wer zieht ein?

Eigenbedarf kann auf nahe Familienmitglieder ausgeweitet werden: Auf Eltern, Kinder, Geschwister etwa. Kniffliger wird es, je weiter der Kreis der Angehörigen gezogen wird. Der Bundesgerichtshof urteilte im vergangenen Jahr etwa, dass der Eigenbedarf eines Cousins in diesem Fall nicht ausreichte.

- Um welchen Zeitraum geht es?

Damit die Kündigung wirksam ist, muss der Eigenbedarf zu diesem Zeitpunkt gegeben sein. Es reicht nicht, ihn „auf Vorrat" anzumelden, weil man von einer Situation ausgeht, in der er eintreten könnte

- Kündigungsfristen beachten

Wer jahrelang zur Miete gewohnt hat, kann nicht einfach gekündigt werden – auch nicht bei Eigenbedarf. Drei Fristen sind dabei wichtig: Lebt der Mieter fünf Jahre oder kürzer in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Lebt er fünf bis acht Jahre in der Wohnung, verlängert diese sich auf sechs Monate. Lebt jemand länger als acht Jahre in einer Wohnung, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einräumen, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Weitere wichtige Tipps und Infos finden Sie hier:

Mieterbund will schärfere Regeln

Laut der Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, nehmen Eigenbedarfskündigungen zu. Nicht nur das: „Wir schätzen, dass bis zur Hälfte aller Eigenbedarfskündigungen in den großen Städten fragwürdig sind", sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Sie wünscht sich deshalb schärfere Regeln – etwa, dass eine solche Kündigung nur noch auf einen kleineren Personenkreis ausgeweitet werden kann. Kai Warnecke, der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund widerspricht heftig. „Den Personenkreis enger zu ziehen, passt nicht zur familiären Situation der Menschen von heute", sagt er. Warnecke verweist unter anderem auf Pflegepersonal. Für mehr Infos geht es hier entlang:

Die Debatte nimmt Fahrt auf, weil Wohnungen ein knappes Gut sind. Gerade in den Großstädten macht das die Mieten teuer. Die Bundesregierung bastelt deshalb an Änderungen im Mietrecht. Noch in diesem Jahr soll eine stärkere Regulierung von Indexmieten auf den Weg gebracht werden. Dabei handelt es sich um Mieten, deren Höhe an die Entwicklung der Inflation gekoppelt ist.

Auch die Mietpreisbremse will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Prüfstand stellen. Hubig will, dass Verstöße „spürbare Konsequenzen" haben, wie sie unserer Redaktion sagte. Wie das gehen soll, darüber steckt nun eine Expertenrunde die Köpfe zusammen. Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen.

 

Wohnen in Zahlen

Das war ein sattes Plus: Um 30 Prozent ist die Zahl der Baugenehmigungen im Juli gestiegen. Endlich, könnte man meinen, geht es mit dem Bau wieder bergauf. Da ist auch etwas dran, allerdings ist die Zahl trotzdem mit Vorsicht zu genießen. Warum das so ist, erklären wir in diesem Stück:

 

Bauzinsen

Bei den Bauzinsen tut sich wenig. Wer eine Hypothek aufnimmt, muss bei zehn Jahren Laufzeit gerade mit einem Zinssatz von 3,6 Prozent beim Sollzins rechnen. Das hat der Kreditvermittler Interhyp ermittelt. Oliver Maier, Finanzexperte beim Verbraucherportal Verivox, schätzt, dass das auch erst mal so bleibt. „Aber perspektivisch könnten die schuldenfinanzierten staatlichen Investitionsprogramme die Anleiherenditen nach oben treiben", sagt er. „Das würden Eigenheimerwerber dann in Form steigender Bauzinsen zu spüren bekommen."

 
Wer bei der Nebenkostenabrechnung genau hinschaut, kann vielleicht einige von ihnen sparen.

Dachreparatur, Hausmeisterkosten und Gartenpflege?

Ein Vermieter darf längst nicht alle Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Ist Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt? Oder zahlen Sie zu viel?

Wie finden Sie diesen Newsletter?
Daumen hochDaumen runter
facebookinstagramtwitteryoutube
DatenschutzSpiele & RätselImpressumAGB

Kommentare