Liebe Leserin, lieber Leser, dass der demografische Wandel voranschreitet, wissen wir längst vom Arbeitsmarkt. Aber auch, wie wir wohnen, wird sich ändern: Immer mehr Menschen werden eine barrierefreie Wohnung brauchen. Dabei kommt der Wohnungsmarkt schon jetzt an seine Grenzen.
dass der demografische Wandel voranschreitet, wissen wir längst vom Arbeitsmarkt. Aber auch, wie wir wohnen, wird sich ändern: Immer mehr Menschen werden eine barrierefreie Wohnung brauchen. Dabei kommt der Wohnungsmarkt schon jetzt an seine Grenzen.
In dieser Newsletter-Ausgabe schauen wir uns an, wie groß der Bedarf bereits ist – und was Eigentümer und Mieter selbst tun können, um ihre Wohnung barrierearm zu gestalten.
Viele Wohnungen in Deutschland sind nicht barrierefrei.
Quelle: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild
Mehr als 2 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen in Deutschland. Schon jetzt. Das ist für ein Land mit einer alternden Bevölkerung eine hohe Zahl. Der allgemeine Wohnungsmangel – insbesondere in den Großstädten und ihren Speckgürteln - verschärft die Situation noch einmal. Dass sich inzwischen die Auftragsbücherder Bauunternehmen mehr und mehr füllen - mehr dazu weiter unten im Newsletter - macht zwar ein bisschen Hoffnung. Doch unterm Strich bleibt: Gebaut wird noch viel zu wenig. Im vergangenen Jahr kamen gerade einmal 251.900 neue Wohnungen dazu. Gebraucht werden bis 2030 aber circa 320.000 jährlich , hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ermittelt.
Die Wohnungssuche bleibt auf absehbare Zeit also schwierig. Für Ältere und für Menschen mit Behinderung gilt das umso mehr. Schließlich brauchen sie nicht irgendeine Wohnung, sondern eine, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist: Ohne steile Treppen, schmale Flure oder hohe Schwellen.
Wie schwierig das ist, hat uns eine junge Frau geschildert. Alina Esleben (33) hat Spinale Muskelatrophie und benötigt seit ihrem elften Lebensjahr einen Rollstuhl. Innerhalb eines Jahres hat sie sich 92 (!) Wohnungen angeschaut. Hier ihre Geschichte zum Nachlesen:
Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wird in einer alternden Gesellschaft wie Deutschland zunehmen. Mit dem Alter nimmt die Mobilität ab und es steigt die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) rechnet damit, dass 2035 gut 3,7 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen. Der Wohnungsbau, so das ernüchternde Fazit der Kölner Wirtschaftsforscher, ist darauf aber kaum vorbereitet. Auch deshalb fordern Sozialverbände schon lange, dass etwas passieren muss.
Es muss nicht immer gleich eine neue Wohnung sein. Vielen Menschen ist schon enorm geholfen, wenn die eigenen vier Wände passend fürs Alter oder für eine (drohende) Behinderung gemacht werden. Ein erster Schritt kann sein, die Räume neu aufzuteilen, Haltegriffe im Bad anzubringen oder die Arbeitsplatten in der Küche tiefer zu montieren. Das Serviceportal „Zuhause im Alter" bietet eine Checkliste an, mit der Interessierte prüfen können, ob die Wohnung bereits altersgerecht ist.
Manchmal kommt man um einen größeren Umbau aber nicht umhin. Für teure Maßnahmen gibt es eine Reihe von Fördertöpfen:
Einmal wäre da das Programm „Altersgerecht Umbauen" - Kredit (159) der staatlichen Förderbank KfW. Wer sich einen der zinsverbilligten Kredite sichert, kann sich damit Treppenlifte, Rampen oder gar eine Grundrissänderung finanzieren lassen. Die maximale Kredithöhe liegt bei 50.000 Euro. Übrigens können die Mittel auch in Einbruchschutz gesteckt werden. Mehr Infos gibt es hier.
Auf dem Schirm sollten Interessierte auch das Programm „Barrierereduzierung" Investitionszuschuss 455-B haben.Diese Förderung kann zwar aktuell nicht beantragt werden, weil sie im vergangenen Jahr auslief (was der Bundesregierung einige Kritik einbrachte, vor allem von Sozialverbänden) Allerdings plant das Bundesbauministerium eine Neuauflage: Im Haushalt 2026 ist vorgesehen, dass wieder 50 Millionen Euro in das Programm fließen. Der Etat muss allerdings noch durch den Bundesrat. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Mieterinnen und Mieter können die Förderung prinzipiell auch beantragen. Bevor eine Mietwohnung umgebaut wird, muss aber unbedingt die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Wer wegen einer Behinderung einen Umbau benötigt, kann sich dabei auf Paragraf 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen. Der Anspruch besteht allerdings dann nicht, wenn der Umbau dem Vermieter nicht zugemutet werden kann.
Gute Nachrichten für die Bauindustrie: Die Aufträge ziehen wieder an. Im September verbuchte die Branche 7,7 Prozent mehr Aufträge als im August. In allen wichtigen Sparten habe es ein Auftragsplus gegeben, erklärte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes HDB im Gespräch mit der Redaktion. „Erstmals seit vielen Monaten hat sich unsere Perspektive verbessert." Nun hofft er, dass das auch anhält.
Im Börsenjargon nennt man das Seitwärtsbewegung: bei den Bauzinsen tut sich wenig. Sie haben sich auf dem Niveau von 3,6 Prozent eingerichtet. Diesen Sollzinssatz müssten Kreditnehmer aktuell einrechnen, wenn sie sich für ein zehnjähriges Darlehen interessieren. Das hat der Kreditvermittler Interhyp ermittelt.
Dachreparatur, Hausmeisterkosten und Gartenpflege?
Ein Vermieter darf längst nicht alle Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Ist Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt? Oder zahlen Sie zu viel?
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